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Louis Ferdinand Victor Eduard Adalbert Michael Hubertus Prinz von Preußen (* 9. November 1907 in Potsdam; † 25. September 1994 in Bremen) war ein Mitglied und von 1951 bis 1994 Chef des Hauses Hohenzollern. Er führte in dieser Funktion die Familiengeschäfte, war Oberhaupt der Familie und galt für den Fall einer Wiedereinführung der Monarchie als Prätendent für den Preußischen Königs- und den Deutschen Kaiserthron.

Louis Ferdinand (um 1927)
Louis Ferdinand (um 1927)

Leben


Louis Ferdinand, etwa 1913
Louis Ferdinand, etwa 1913
Louis Ferdinand mit seiner Ehefrau Kira, 1938
Louis Ferdinand mit seiner Ehefrau Kira, 1938

Louis Ferdinand war der zweitälteste Sohn des Kronprinzen Wilhelm und seiner Gemahlin Herzogin Cecilie zu Mecklenburg-Schwerin. Einen großen Teil seiner Kindheit verlebte er in Langfuhr bei Danzig, wo sein Vater das 1. Leibhusaren-Regiment als Kommandeur befehligte. An seinem 10. Geburtstag wurde Prinz Louis Ferdinand traditionsgemäß als Leutnant in das 1. Garde-Regiment zu Fuß eingestellt. Er erhielt von seinem Großvater den Schwarzen Adlerorden. Sein Hauslehrer war ab 1916 Carl Kappus.

Er studierte an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Nationalökonomie und wurde mit 21 Jahren promoviert.[1] Während eines längeren Aufenthalts in den Vereinigten Staaten war er mit der Schauspielerin Lili Damita liiert.[2] Als sein älterer Bruder Wilhelm nicht ebenbürtig geheiratet und damit das Thronanwärterrecht verloren hatte, kehrte Louis Ferdinand 1933 nach Deutschland zurück. Am 2. Mai 1938 heiratete er in Potsdam Kira Kirillowna Romanowa (1909–1967), Tochter des Großfürsten Kyrill Wladimirowitsch Romanow (nach 1918 Oberhaupt des Hauses Romanow) und der Prinzessin Victoria Melita geb. Prinzessin von Großbritannien und Irland, auch Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha, gesch. Großherzogin von Hessen und bei Rhein (Hessen-Darmstadt).

1940 fiel sein älterer Bruder Wilhelm im Frankreich-Feldzug, was Hitler zum sogenannten Prinzenerlass veranlasste: Künftig war allen Angehörigen des Hauses Hohenzollern der Kriegsdienst an der Front untersagt; dies betraf auch Louis Ferdinand als Oberleutnant der Luftwaffe. Er bewirtschaftete von da an bis zum Sommer 1944 das Gut Cadinen in Ostpreußen, die ehemalige Sommerresidenz seines Großvaters.

Louis Ferdinand hielt seit Ende der 1930er Jahre nach eigenen Angaben Verbindung zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Er war im Gespräch, nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches zu werden. Zu den Personen des 20. Juli 1944 zählten viele Monarchisten bzw. Anhänger des deutschen Kaiser- und preußischen Königshauses, die beabsichtigten, im Falle eines Erfolges wieder zur Monarchie zurückzukehren. Nach dem Scheitern des Attentats wurde Louis Ferdinand von der Geheimen Staatspolizei verhört.[3] Laut der Historikerin Karina Urbach könne man Louis Ferdinand jedoch kaum als Widerständler bezeichnen.[4]

Bei Kriegsende kam Louis Ferdinand zunächst nach Bad Kissingen. 1947 zog er nach Bremen, wo er mit seiner Familie ab 1950 den Wümmehof in Borgfeld bewohnte. Durch den Tod seines Vaters am 20. Juli 1951 wurde er Chef des Hauses Hohenzollern (Preußen). 1954 siedelte die Familie nach Berlin um, wo sie 1961 ein neues Haus errichtete, welches sie nach dem im Vorjahr in Ost-Berlin endgültig beseitigten Schloss Monbijou „Monbijou“ nannte.[5]

Louis Ferdinand hat keinen Zweifel daran gelassen, dass er bei einer Restauration der Monarchie für das Amt des Kaisers zur Verfügung stünde.

Er veranlasste nach der Deutschen Wiedervereinigung die Umbettung Friedrichs des Großen im Jahr 1991 aus der Christuskapelle der Burg Hohenzollern in die Gruft von Sanssouci. Ebenfalls 1991 beanspruchte er die Rückerstattung des 1945 von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland entschädigungslos enteigneten Privatbesitzes an seine Familie auf Grundlage des aus der Deutschen Demokratischen Republik fortgeltenden Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG). Die Initiative scheiterte, weil das Gesetz ausdrücklich nicht auf Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage anwendbar war.[6][7] Louis Ferdinand war bereits verstorben, als im Jahr 1994 der Bund, hauptsächlich um den durch die Bodenreform in der SBZ im Jahr 1945 Geschädigten Ausgleichsleistungen zu verschaffen, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) verabschiedete.[8] Dieses Gesetz wurde zur Grundlage der Entschädigungsforderungen der Hohenzollern, die im Jahr 2019 eine öffentliche Debatte um die historische Rolle seines Vaters auslösen sollten.

Auf Louis Ferdinand folgte 1994 sein Enkel Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Sohn seines drittältesten Sohnes Louis Ferdinand Prinz von Preußen, der 1977 beim Heer (Bundeswehr) tödlich verunglückte.

Die Urnen von Louis Ferdinand, seiner Frau Kira und einiger ihrer Kinder sind in der russisch-orthodoxen Auferstehungskapelle der Burg Hohenzollern beigesetzt.


Komponist


Louis Ferdinand war wie sein seinerzeit berühmter Namenspatron Louis Ferdinand von Preußen auch Komponist und fand Anerkennung für seine Werke. Er komponierte das Glockenspiel für die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin und den Fridericus-Rex-Gedenkmarsch, sowie ,,An mein Potsdam". Vor allem vertonte er deutsche Gedichte des 19. Jahrhunderts aus der Zeit der Romantik.


Nachkommen


Handschriftbeispiel mit Unterschrift Louis Ferdinand (1965)
Handschriftbeispiel mit Unterschrift Louis Ferdinand (1965)
⚭ 1967–1975 Waltraud Freydag (1940–2010)
⚭ 1976–2003 Ehrengard von Reden (* 1943)
⚭ 2004 Sibylle Kretschmer (* 1952)
⚭ 1966–1982 Jutta Jörn (* 1943)
⚭ 1982 Brigitta von Dallwitz-Wegner (1939–2016)
⚭ 1965–1989 Friedrich August Herzog von Oldenburg (1936–2017)
⚭ 1973–1984 Thomas Frank Liepsner (* 1945)
⚭ 1975 Donata Emma Gräfin zu Castell-Rüdenhausen (1950–2015)
⚭ 1984 Nina Helene Lydia Alexandra Gräfin zu Reventlow a.d.H. Damp (* 1954)
⚭ 1973–1978 Per-Edvard Lithander (1945–2010)

Erbfolge


Der Vater Louis Ferdinands, Kronprinz Wilhelm, hatte durch Erbvertrag mit seinem Vater, dem exilierten Kaiser Wilhelm II., und seinem Sohn Louis Ferdinand festgelegt, dass jeder Nachkomme vom Erbe ausgeschlossen sei, der „nicht aus einer den Grundsätzen der alten Hausverfassung des Brandenburg-Preußischen Hauses entsprechenden Ehe stammt oder in einer nicht hausverfassungsmäßigen Ehe lebt“. Da Louis Ferdinands älterer Bruder Wilhelm (1906–1940) eine nicht ebenbürtige Frau geheiratet hatte und zudem 1940 ohne Hinterlassung von Söhnen gefallen war, sah der Vertrag ferner vor, dass das Gesamtvermögen des Kronprinzen (der zugleich Alleinerbe des Kaisers war) an Louis Ferdinand als Vorerben und nach dessen Tod an den nächstältesten, gemäß der vorstehenden Bestimmung nachfolgeberechtigten Sohn als Nacherben fallen solle.

Von den vier Söhnen Louis Ferdinands hatte jedoch nur einer der jüngeren Söhne, Louis Ferdinand jr., hausgesetzmäßig eine Gräfin aus mediatisiertem Fürstenhaus geheiratet, während die Ehe des jüngsten Sohnes Christian Sigismund (mit einer niederadligen Gräfin) vom Vater ausnahmsweise als hausgesetzmäßig anerkannt worden war, nicht jedoch die Ehen der beiden älteren Söhne. Als der Älteste, Friedrich Wilhelm, nach dem Tod seines Vaters einen Erbschein als alleiniger Nacherbe seines Großvaters, Kronprinz Wilhelm, beantragte und das Landgericht Hechingen ihm in einer Anhörung zunächst Recht gab, klagte der einzige Sohn seines bereits 1977 vorverstorbenen jüngeren Bruders Louis Ferdinand jr., Georg Friedrich (* 1976) gegen diese Entscheidung, da Friedrich Wilhelm nach dessen Auffassung aufgrund nicht ebenbürtiger Eheschließung gemäß dem Erbvertrag aus der Erbfolge ausgeschlossen sei.

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 2. Dezember 1998 (Az.: IV ZB 19/97): „Ein Erblasser, dem aus Gründen der Familientradition am Rang seiner Familie nach den Anschauungen des Adels liegt, kann für seinen von der Herkunft der Familie geprägten Nachlass letztwillig wirksam anordnen, dass von seinen Abkömmlingen derjenige nicht sein alleiniger Nacherbe werden kann, der nicht aus einer ebenbürtigen Ehe stammt oder in einer nicht ebenbürtigen Ehe lebt.“ Der Rechtsstreit wurde an das Landgericht zurückverwiesen, damit dieses prüfen konnte, welche Anwärter auf das Erbe der Ebenbürtigkeitsklausel genügten. Gegen dieses Urteil legte der zweitälteste Sohn Louis Ferdinands, Michael, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses hat daraufhin das Urteil des Bundesgerichtshofes durch Entscheidung vom 22. März 2004 aufgehoben, weil es mit der Eheschließungsfreiheit nach Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes und der Abschaffung der Monarchie als Staatsform unvereinbar sei. Das Bundesverfassungsgericht erklärte ferner die Hausgesetze der brandenburg-preußischen Hohenzollern für staatsrechtlich gegenstandslos: „Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 wurde aufgehoben (Art. 178 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung). Art. 81 Abs. 1 der preußischen Verfassung hob die Verfassung vom 31. Januar 1850 auf.[9] Damit wurden gleichzeitig die Hausgesetze des ehemals regierenden Kaiser- und Königshauses in staatsrechtlicher Hinsicht gegenstandslos.“[10]

Da der Erbvertrag des Kronprinzen damit unanwendbar war, trat jedoch die testamentarische Erbfolge gemäß dem persönlichen Testament Louis Ferdinands ein, wonach dessen Enkel Georg Friedrich sein Alleinerbe wurde, allerdings belastet mit Pflichtteilen zugunsten der Geschwister seines Vaters. Er wurde dadurch zum Miteigentümer der Burg Hohenzollern, zum Alleinerben des Immobilien- und Anlagevermögens und zum Anspruchsinhaber für die Rückerstattung der 1945 enteigneten Kunstgegenstände des Hauses Preußen. Er übt seither die Funktion des Familienoberhaupts als „Chef des Hauses“ aus.


Werke



Ehrungen



Siehe auch



Literatur




Commons: Louis Ferdinand von Preußen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise


  1. Dissertation: Theorie der Einwanderung am Beispiel Argentiniens.
  2. ADEL / HOHENZOLLERN: Tante vorn. In: Der Spiegel. Nr. 51, 1968 (online).
  3. Interview in DER SPIEGEL-1993, abgerufen am 5. März 2011.
  4. Eva-Maria Schnurr: Hohenzollern-Streit: Historikerin Karina Urbach über Kronprinz, Nazis, Geld. In: spiegel.de. 26. November 2019, abgerufen am 15. Mai 2020.
  5. Johann Schriefer: Wie Prinz Louis Ferdinand nach Borgfeld kam - WESER-KURIER. 4. Juli 2011, abgerufen am 9. Dezember 2021.
  6. Text des Vermögensgesetzes.
  7. Thorsten Metzner: Wie der Streit zwischen Kaiser-Ururenkel und Bund eskalieren konnte. In: Der Tagesspiegel. 13. Juli 2019, abgerufen am 10. September 2020.
  8. Text des Ausgleichsleistungsgesetzes.
  9. Verfassung des Freistaats Preussen vom 30. November 1920 (siehe dort Art. 81)
  10. Entscheidung vom 22. März 2004, Az.: 1 BvR 2248/01, Volltext (siehe dort Rn. 45).
VorgängerFunktionNachfolger
Wilhelm von PreußenChef des Hauses Hohenzollern
1951–1994
Georg Friedrich Prinz von Preußen
Personendaten
NAME Preußen, Louis Ferdinand von
ALTERNATIVNAMEN Preußen, Louis Ferdinand Victor Eduard Adalbert Michael Hubertus Prinz von (vollständiger Name)
KURZBESCHREIBUNG preußischer Prinz, Oberhaupt des Hauses Hohenzollern
GEBURTSDATUM 9. November 1907
GEBURTSORT Potsdam
STERBEDATUM 25. September 1994
STERBEORT Bremen



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